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Ermittlungsverlauf Teil 2

Ermittlungsverlauf

Teil 2

Wie ging es nach meinem öffentlichen Zeugenaufruf und der Beschwerde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft weiter?

Anfang November 2014 erhielt ich einen Brief mit den Gründen für die Verfahrenseinstellung, die sich im Wesentlichen auf die Widersprüche und das falsch ausgestellte Gutachten der Gerichtsmediziner beruft, und der Mitteilung, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund dessen die Ermittlung als beendet betrachtet. Weiter wurde mir mitgeteilt, dass meine Akte der Generalstaatsanwaltschaft zugesandt wurde.

Meine Reaktion darauf:

Am 11.11.2014 reichte ich weitere Anzeigen ein.

  • Ich gab eine Vermisstenanzeige zu dem „Kopftuch- Mädchen“ auf – und zu meinen Kindern.
  • Ich zeigte die Gerichtmedizinerinnen wegen der Ausstellung eines falschen Gutachtens an.
  • Ich zeigte die Klinik wegen Sachbeweisunterdrückung/ Sachbeweisvernichtung an.
  • Und weitere Anzeigen gegen den Täterkreis folgten, wie auch weitere Bitten und Handlungsaufforderungen an die Ermittler.

Was folgte darauf?

Im Dezember 2014 wurde mir mitgeteilt, dass die Anzeigen von 2014 keinen Einfluss auf die Verfahrenseinstellung zu der Anzeige von 2013 hätten und die Staatsanwaltschaft also bei der Verfahrenseinstellung bleibt.

Mir wurde gesagt, dass ich mich bezgl. der Anzeigen von 2014 an die Ermittler aus Hamburg wenden sollte.

Das tat ich und erhielt die Auskunft, dass die Ermittler, die bereits 2013 für meinen Fall zuständig waren, jetzt wiederum zuständig sind. Weiter wurde mir gesagt, dass meine Akte nach Hessen zu der zuständigen Staatsanwaltschaft versandt wurde.

Ich meldete mich mehrmals bei der Staatsanwaltschaft und erhielt im Januar 2015 die Antwort, dass meine Akte von der Staatsanwaltschaft nun wiederum zu der Generalstaatsanwaltschaft gesandt wurde.

Alle meine Fragen blieben unbeantwortet. Ich fragte, ob die Ermittler jetzt endlich bei der Suche nach meinen Kindern mithelfen und ob hierzu bereits Zeugen und Täter vernommen wurden. Ich erkundigte mich zu dem Verbleib des „Kopftuch- Mädchens“ und nach der Befragung der weiteren Zeugen. Ich bat um eine erneute körperliche Untersuchung usw. Doch ich erhielt keine Antwort.

Ebenfalls hat es zu meinen Anzeigen von 2014 keine einzige Vernehmung gegeben.

Ich wurde noch nicht einmal angehört. Somit wird mir jegliche Möglichkeit auf ein gerechtes Ermittlungsverfahren genommen.

Doch ich bin ein Mensch mit Rechten!!!

Und es geht hier um Menschenleben!!!

Wenn die Zeugin „Kopftuch- Mädchen“ wirklich verschwunden ist, dann muss sie zumindest gesucht werden!

Und meine Kinder: haben sie kein Recht auf Hilfe und Unterstützung und auf ein gewaltfreies Leben???

Deshalb bitte ich nochmals um Ihre Mithilfe!!!

  • Welche Ermittler, Politiker, Organisationen und Journalisten sind bereit, sich jetzt in diesen Fall einzuklinken???

 

  • Welche Mitbürger können Hinweise zu meinen Kindern und dem „Kopftuch- Mädchen“ geben?

 

  • Welcher Jurist wäre bereit, mich zu unterstützen und gibt es Möglichkeiten VOR Prozessbeginn finanzielle Spenden für die anwaltliche Tätigkeit zu erhalten?

 

  • Wer kann mir sagen, an welche Stelle ich mich wenden müsste, wenn es schwere Verfahrensfehler gab und diese nun aufgearbeitet werden sollten???

Bitte verhelft mir zu meinem Recht!

Bitte helft mir, damit ich meinen Kindern helfen kann!!!

 

Für unsere Nachbarn aus Belgien und Österreich:

Mein Fall hat etwas mit dem Fall „Joseph Fritzl“ zu tun. Ich würde hierzu gerne Angaben machen und hätte – wenn möglich – gerne Elisabeth und Joseph Fritzl als Zeugen.

Ebenso gibt es eine Verbindung von meinem Fall zu dem Fall „Dutroux“ und auch hier würde ich gerne mit den belgischen Ermittlern und Journalisten zusammenarbeiten.

Es wäre also schön, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen würden!!!

Gerne bin ich bereit, zu Ihnen nach Belgien zu kommen, um Ihnen das Versteck von Dutroux zu zeigen.

Vanessa Lehmann,

im Januar 2015