Ermittlungsverlauf
Teil 1
Am 18. Juli 2013 habe ich eine Person angezeigt und weitere Namen von Tätern genannt.
Daraufhin erfolgten zwei polizeiliche Vernehmungen. Bei der 2. Vernehmung machte ich deutlich, dass ich gerne zu Entführungen und Morden aussagen möchte, doch die Ermittler hatten keine Zeit mehr und meinten, diese Angaben könne ich dann in der nächsten Vernehmung ergänzen. Doch es erfolgte keine weitere Vernehmung.
Die Akte wurde von Hamburg nach Hessen, zu der zuständigen Staatsanwaltschaft, versandt. Die zuständigen hessischen Ermittler befragten zwei Zeugen – obwohl ich wesentlich mehr Zeugen angab: auch unmittelbare Zeugen – und stiessen auf mehrere Widersprüche. Die Verantwortung für die Widersprüche wurde mir angelastet, was definitiv nicht zutreffend ist, und die Ermittler stellten das Verfahren im Frühjar 2014 zunächst ein.
Welche Widersprüche hat es gegeben?
Die Widersprüche beruhen hauptsächlich auf den von mir gemachten Angaben und der Tatsache, dass die Sachbeweise zu diesen Angaben nicht auffindbar waren.
Hier die Punkte im Einzelnen:
Das Aktenzeichen von dem Missbrauchsfall mit Verurteilung von 1998 ist verschwunden.
Ich gab an, dass es Ende 1997 eine gynäkologische Untersuchung gegeben hat, bei der eine Spermaprobe im Labor untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis gab Aufschluss darauf, dass ich von einer männlichen Person sexuell missbraucht worden war. Die Gynäkologin war dazu verpflichtet die KriPo einzuschalten, woraufhin die KriPo Ende 1997/ Anfang 1998 ermittelte. Da dieser Missbrauchsfall in einer Klinik vorgefallen war, in der ich mir ein Zimmer mit einem Mädchen teilte, das nachts Augenzeugin dieser sexuellen Übergriffe wurde, konnte mithilfe der Aussage dieses Mächens sowie mit dem Abgleich der DNA- Spuren der gynäkologischen Untersuchung mit der des Täters eine Inhaftierung des Täters und eine Anklage erreicht werden. Es folgte eine Gerichtsverhandlung, bei der das Mädchen ebenfalls aussagte. Der Täter wurde verurteilt.
Von der damaligen Ermittlung, dem Missbrauchsfall und der gynäkologischen Untersuchung müssten mind. ca 40 Personen wissen, die hierzu Angaben machen könnten.
Alle diese Angaben habe ich 2013 benannt. Doch die Ermittler konnten das Aktenzeichen zu diesem Missbrauchsfall nicht finden und aus der Klinikakte scheint es hierzu ebenfalls keine Informationen zu geben.
Die Tatsache allein, dass ein Aktenzeichen hier in Deutschland verschwindet – zumal es auch eine Verurteilung mit einer Haftstrafe gegeben hat – wirft Fragen auf! Wie kann das sein??? Doch die Ermittler konnten hierauf keine Antworten geben. Die Zeugenkette wurde nicht befragt.
Es sind medizinische Unterlagen zu körperlichen Untersuchungen aus dem Jahr 1997 verschwunden.
1. An dem Aufnahmetag 1997 in die Klinik hat es klinik- intern eine EKG- Untersuchung mit Befund gegeben. Dieser Befund ist verschwunden. Der damalige Arzt wurde hierzu nicht befragt. Von diesem Befund haben weitere Mitarbeiter des Klinikpersonals Kenntnis. Sie wurden ebenfalls nicht dazu befragt.
2. Bei der gynäkologischen Untersuchung Ende 1997 hat es zwei weitere Befunde gegeben: zum Einen wurde bei dieser Untersuchung festgestellt, dass ich erst vor Kurzem schwanger gewesen sein muss. Zum Anderen wurde eine ältere, innere Verletzung durch den Ultraschall sichtbar.
Alle diese Sachbeweise, die meine Angaben bestätigen würden, sind verschwunden. Die Zeugenkette hierzu wurde nicht befragt.
Das gynäkologische gerichtsmedizinische Gutachten von 2013 wurde falsch ausgestellt.
Aufgrund meiner Angabe, es habe mehrere Schwangerschaften gegeben und ich habe 4 Kinder lebend zur Welt gebracht, liessen die Ermittler Ende 2013 eine gynäkologische Untersuchung durchführen. Das daraufhin ausgestellte Gutachten besagt, es sei zu 100% ausgeschlossen, dass ich schwanger gewesen sei. Hierbei wurde sich auf die Ultraschalluntersuchung und die Untersuchung meiner Brust bezogen.
Die Untersuchung meiner Brust bestand darin, dass die Ärztin meine Brust mit blossem Auge ansah! Durch ein Ansehen der Brust kann man nicht herausfinden, ob sich dort schon mal Muttermilch bildete oder nicht.
Ich bat darum, mich erneut gynäkologisch untersuchen zu lassen und ebenso die weiteren körperlichen Untersuchungen nachzuholen (die EKG- Untersuchung kann auch jetzt noch durchgeführt werden und ausserdem gab ich bereits bei der 1. Vernehmung an, dass es im Bereich meines Brustkorbes (Rippenbrüche) Verletzungen durch Gewalteinwirkungen gegeben hat, und ich bat nochmal darum, bitte die Zeugen zu befragen. Das alles ist nicht erfolgt.
Eine Zeugin ist verschwunden und weitere unmittelbare Zeugen wurden nicht befragt.
Ich gab eine Zeugin an, die im Rahmen der Sendung „Aktenzeichen XY – ungelöst“ (ZDF) als „Das Kopftuch- Mädchen“gesucht wurde. In Ihrem Fall hat es ebenfalls eine Verurteilung eines Täters gegeben. Sie hat die Gewalt, die gegen mich verübt wurde, direkt mitbekommen und kann detailierte Angaben hierzu machen sowie die Namen der Täter nennen. Als Minderjährige waren wir regelmässig zusammen eingesperrt und es gäbe viele Angaben, die wir unabhängig voneinander machen können.
Die Ermittler gaben an, sie könnten diese Zeugin nicht finden. Trotz mehrmaliger Nachfrage, weshalb diese Zeugin nicht befragt wird, erhielt ich lediglich die Antwort, man könne diese Zeugin nicht finden.
Mehrere weitere unmittelbare Zeugen wurden nicht befragt!!!
Obwohl ich mehrere Täter nannte und von Anfang an berichtete, dass sich die Straftaten auch in einem organisierten kriminellen Rahmen (mit mehreren Beteiligten deren Namen ich nannte) ereignet hatten, wurde diesen Angaben nicht nachgegangen und keine Ermittlungen aufgenommen.
Aus der Überprüfung meiner Angaben hätten sich weitere Ermittlungsansätze ergeben, da der Täterkreis auch jetzt noch aktiv ist. Die Zeugenkette hierzu blieb ebenfalls unberücksichtigt.
Observationen, Abhörmassnahmen, Hausdurchsuchungen und eine Tatortbegehung wurde von Anfang an ausgeschlossen und erfolgte bis heute nicht.
Mir sind Verstecke bekannt, von denen ich bereits in der 2. Vernehmung berichtete. Eins hier in Deutschland (Paderborn) und eins in Belgien. Beide Verstecke könnte ich zeigen und es würde zu den Straftaten um diese Verstecke herum ebenfalls wieder Zeugenketten geben. Doch mir wurde einerseits keine Gelegenheit mehr gegeben, die Entführungen und Morde zu ergänzen, denn es erfolgte keine weitere Vernehmung und andererseits waren die Ermittler nicht bereit, die Verstecke offenzulegen.
Wie kommt es, dass meinen Angaben nicht nachgegangen wird?
Weshalb entscheiden die Ermittler, dass Sie den aufgetauchten Missständen nicht nachgehen wollen?
Die Widersprüche sind erklärbar und haben NICHTS mit den von mir gemachten Angaben zu tun, denn meine Angaben sind korrekt und zutreffend.
Man könnte durch Zeugenbefragungen und erneute körperliche Untersuchungen sowie durch Abstammungstests mit meinen 4 Kindern zu Aufklärung und zu abgesicherten Ergebnissen kommen.
Allein mit dem Ergebnis eines Abstammungstest könnte man Anklage gegen zwei Täter erheben, da ich zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war und würde man die Zeugenkette befragen, z.B. auch meine Kinder, könnten diese Hinweise Verurteilungen sehr wahrscheinlich machen.
Weshalb weigern sich die Ermittler in diesem Fall zu ermitteln und weitere Schritte einzuleiten???
Wie ging es nach der Verfahrenseinstellung vom Frühjahr 2014 weiter?
Dadurch dass nur 2 Zeugen befragt wurden, den verschwundenen Sachbeweisen nicht nachgegangen wurde und das Gutachten der gerichtsmedizinischen Untersuchung falsch ausgestellt wurde, tat ich zwei Sachen:
1.Ich legte schriftlich eine Beschwerde über die genannten Punkte ein und bat darum, die Ermittlungen erneut aufzunehmen und die versäumten Untersuchungen nachzuholen. Ebenfalls bat ich darum, insbesondere das Klinikpersonal zu befragen, weil die Befragung dieser Zeugen gerade durch das Verschwinden der Sachbeweise nun unumgänglich ist und fragte, ob die Ermittler von 2013 bitte ausgetauscht werden können und gab hierzu auch ersichtliche Gründe an.
2.Mit meinem Zeugenaufruf und der Suche nach meinen Kindern ging ich über meine Youtube- Videos und meiner Website www.mut-zum-ausstieg.de an die Öffentlichkeit und versuchte hierüber einerseits für meine Kinder und weitere Zeugen Hilfe zu holen und ebenfalls zu weiteren Zeugenaussagen zu gelangen.
Nun muss ich an dieser Stelle einen Fehler eingestehen:
ich bat alle darum, sich mit Hinweisen direkt an die Polizei zu wenden. Doch dies stellte sich mittlerweile als ungünstig heraus, da ich selbst keine Akteneinsicht habe und die Ermittler leider nicht gewillt sind, mir mitzuteilen, was sich in der Zwischenzeit ereignete und weshalb weiteren Hinweisen nicht nachgegangen wird.
Es wäre also besser gewesen, wenn ich von Anfang an darum gebeten hätte, sich sowohl bei der Polizei als auch bei einer neutralen dritten Stelle zu melden.
Kluge Menschen erkennen Fehler und sind bereit, aus ihnen zu lernen.
Daher möchte ich gerne dieses Versäumnis nachholen, in dem ich nun im ersten Schritt eine neutrale Stelle (eine Organisation, eine Pressestelle) suche, und im zweiten Schritt nochmals darum bitte, sich mit Hinweisen bitte zu melden.
Denn Hinweise wird es geben: insbesondere zu meinen Kindern, die alle öffentliche Schulen hier in Deutschland besuchten und wo es also Mitschüler und Lehrer gibt, die sich jetzt melden können und es wird weitere Menschen geben, die das „Kopftuch- Mädchen“ kennen und Auskunft über ihren Aufenthaltsort geben können.
Ich suche aktuell
- weiterhin Zeugen, die Hinweise zu meinem Fall geben können
- wer weiss, wo sich das „Kopftuch- Mädchen“ befindet, möge dies bitte mir und der Polizei bekannt geben
- das Klinikpersonal ist dazu aufgefordert, sich zu melden und Aussagen zu machen, zu allem, was ihr über diese Klinikzeit wisst
- eine neutrale Stelle, die bereit ist, für einige Zeit Hinweise entgegen zu nehmen, um mit diesen Hinweisen dann die Täter zu stoppen und Betroffenen und Zeugen helfen zu können
- Personen, die mir helfen können, Akteneinsicht zu erhalten und möglicherweise die bisherigen Ermittler komplett auszutauschen
Ich möchte meinen Kindern und weiteren Personen helfen, durch meine Angaben und durch eine polizeiliche Ermittlung.
Es gibt in meinem Fall sowohl immer noch Beweise, als auch Hinweise und längere Zeugenketten, womit man weiterarbeiten kann und mit deren Hilfe auch Ergebnisse erzielt werden können.
Daher die Bitte: Lasst mich hiermit nicht allein! Bitte helft mir jetzt!!!
Vanessa Lehmann,
im Januar 2015
veröffentlicht am 28.01.2015